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mixins.searchInfo_searchTermSorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.

Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Zuständigkeiten:

Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586 

Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289 

Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565

ehem. VG Nassau Kost Jannik -244 

ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564

Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501 

Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223 

Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -

ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533

Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224 

Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193 

Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433 

Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224

VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543 

VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302 

VG Hahnstätten Bonn Ronja -543 

VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243 

VG Nastätten Baumeister Kaja -232 

UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331 

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Jugend und Familie

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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