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mixins.searchInfo_searchTermVerkaufsoffener Sonntag

Verkaufsoffener Sonntag

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Die Verbandsgemeinde Dierdorf gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Dierdorf und die Ortsgemeinden Großmaischeid, Isenburg, Kleinmaischeid, Marienhausen und Stebach.

Poststraße 5
56269 Dierdorf
Postanschrift 12 64
56264 Dierdorf
+49 2689 291-0
+49 2689 291-18
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