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Dorferneuerung: kommunale Förderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen, zum Beispiel:

  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,
  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung,
  • Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
  • Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landwirtschaft,
  • Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen,
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Förderungen:

Zuwendungen erhalten Sie beispielsweise für folgende Vorhaben:

  • Vorbereitung und Durchführung der für den Dorferneuerungsprozess notwendigen Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation,
  • Neuaufstellung und Fortschreibung bestehender Dorferneuerungskonzepte,
  • Planungs- und Beratungsleistungen für private Bauherren im Rahmen der Schwerpunktanerkennung,
  • ganzheitliche Prozessbegleitung bei der Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes für die Dauer der Schwerpunktanerkennung – hierunter können zum Beispiel Konzepte und Maßnahmen zur Dorfökologie, zur Energiewende, zur Klimawandelanpassung sowie für Maßnahmen gegen Leerstände fallen.
  • Bauliche und weitere Vorhaben im Dorf:
    • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeindlichen und gemeinschaftlichen Nutzung sowie der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
    • Vorhaben und kleine bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Interessengemeinschaften unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, und Initiativen im Dorf,
    • investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur, wie zum Beispiel Dorfläden, Dorfcafés,
    • Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind,
    • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, und Initiativen im Dorf,
    • bauliche Maßnahmen zum Um-, An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalbedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen,
    • Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
    • Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagefähigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
    • Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch nehmen können,
    • Gemeindlicher Erwerb von unbebauten Grundstücken, soweit das Grundstück zur Umsetzung eines binnen fünf Jahren ab Kauf beantragten, kommunalen Vorhabens im Sinne der Verwaltungsvorschrift Dorf verwendet wird,
    • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgerechten Freiflächen, Plätzen, innerörtlichen Verbindungswegen sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen – hier ist insbesondere auf eine klimagerechte Gestaltung zu achten,
    • Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Dorfökologie, des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung,
    • Vorhaben, Durchführung modellhafter Untersuchungen, projektbezogener Sondergutachten, Wettbewerbe und Projekte sowie die Erstellung von Informationsgrundlagen, die der Entscheidungsfindung der Dorfentwicklung dienen und die nicht unter die Nummern 21 bis 2.2.10 der VV-Dorf fallen.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Keine Förderungen:

Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die bereits begonnen wurden,
  • für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten,
  • auf Friedhöfen,
  • die einer Beitragspflicht unterliegen beziehungsweise deren beitragspflichtige Bestandteile.

Ihre zuständige Stelle:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

Kommunale und hoheitliche Aufgaben

Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

Schulen

Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postanschrift 13 20
54203 Trier
+49 651 9494-0
+49 651 9494-170
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