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mixins.searchInfo_searchTermJagdschein erstmalig beantragen

Jagdschein erstmalig beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

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Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Bemerkung:
Gebäude: Hauptgebäude
02631 803-0
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