Bauaufsicht
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:
- Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
- Erteilung eines Bauvorbescheids
- Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
- Führung des Baulastenverzeichnisses
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach
Zuständige Behörde:
Kreisverwaltung Neuwied
-Untere Bauaufsichtsbehörde-
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontaktdaten:
Tel. 02631-803-0
Fax: 02631-803-93-222
Email : bauamt@kreis-neuwied.de