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Bauaufsicht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach


Zuständige Behörde:

Kreisverwaltung Neuwied

-Untere Bauaufsichtsbehörde- 

Wilhelm-Leuschner-Str. 9

56564 Neuwied


Kontaktdaten:

Tel. 02631-803-0

Fax: 02631-803-93-222

Email : bauamt@kreis-neuwied.de

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bau- und Rechtsamt

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
02683 9120
02683 912334
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