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mixins.searchInfo_searchTermDie Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
  • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Jugend und Familie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Bemerkung:
Gebäude: Hauptgebäude
02631 803-437
02631 803-665

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

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