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mixins.searchInfo_searchTermFlächennutzungsplan aufstellen

Flächennutzungsplan aufstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.

§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bau- und Rechtsamt

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
02683 9120
02683 912334

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