Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Im Landkreis Neuwied ist die Durchführung des AsylbLG teilweise auf die Stadtverwaltung Neuwied und die Verbandsgemeinden delegiert
Für die Leistungen:
- notwendigen Bedarf an Ernährung,
- Unterkunft, Heizung, Kleidung,
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
ist je nach Wohnort das Sozialamt der nachfolgenden Behörde zuständig:
- Stadtverwaltung Neuwied
- Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen
- Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
- Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
- Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach
- Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
- Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Für die Leistungen:
- Krankheit, Schwangerschaft, und Geburt,
- Pflegebedürftigkeit,
- Blindenhilfe,
- Maßnahmen der Rehabilitation
- und Leistungen in einem Sonderkindergarten oder einer Tageseinrichtung für Behinderte
ist Kreisverwaltung Neuwied (Sozialamt) zuständig.