Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzNeben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.
Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (z.B. Falschparken), sind die örtlichen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen zuständig.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und für Verkehrsunfälle obliegt der Zentralen Bußgeldstelle Speyer (ZBS). Darunter fallen z.B.: Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder auch Verstöße gegen das Gefahrgutrecht.
Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBS)
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon 06232 8720-600
Telefax 06131 4868-9700
Kontakt: https://www.polizei.rlp.de/formular-zbs
Homepage: https://www.polizei.rlp.de/bussgeldstelle