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Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Neuwied

Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (z.B. Falschparken), sind die örtlichen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen zuständig.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und für Verkehrsunfälle obliegt der Zentralen Bußgeldstelle Speyer (ZBS). Darunter fallen z.B.: Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder auch Verstöße gegen das Gefahrgutrecht.

Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBS)
 Maximilianstraße 6
 67346 Speyer
 Telefon 06232 8720-600
 Telefax 06131 4868-9700
 
 Kontakt:  https://www.polizei.rlp.de/formular-zbs 
 Homepage: https://www.polizei.rlp.de/bussgeldstelle

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02683 9120
02683 912334

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