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mixins.searchInfo_searchTermSorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.

Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 52 - 5. Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222

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