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mixins.searchInfo_searchTermWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.54 / Hilfe zur Pflege, Soziale Sonderleistungen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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