Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie fachliche Prüfung der Naturschutzbelange im Vollzug der Eingriffsregelung ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt bzw. den oberen Naturschutzbehörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Abhängigkeit von der Verwaltungsebene. Die Naturschutzbehörden werden von den Zulassungsbehörden (z. B. Wasserwirtschaft, Straßenbau) im Benehmen beteiligt. Eingriffe, die keinem fachgesetzlichen Verfahren unterliegen, werden von den unteren Naturschutzbehörden in einem eigenständigen naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und entschieden.
Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
- die Vorhabensbeschreibung und
- die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
- die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind i. d. R. kostenpflichtig gem. der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz– (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
Adresse
56179 Vallendar
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
montags 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56179 Vallendar
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vallendar:
- Abfall-ABC
- Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut) bekämpfen
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Baumkontrolle und Baumpflege
- Denkmalpflege
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Dorferneuerung: private Förderung
- Eichenprozessionsspinner
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Entsorgungskalender
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen
- Landschaftsschutz
- Lärmschutz
- Naturschutz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Spielplätze
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Öffentliche Grünflächen
Besucheranschrift
56179 Vallendar
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vallendar:
- Abfall-ABC
- Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut) bekämpfen
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Baumkontrolle und Baumpflege
- Denkmalpflege
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Dorferneuerung: private Förderung
- Eichenprozessionsspinner
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Entsorgungskalender
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen
- Landschaftsschutz
- Lärmschutz
- Naturschutz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Spielplätze
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Öffentliche Grünflächen
Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Adresse
56179 Vallendar
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 2.1 Planung und Umwelt
Besucheranschrift
56179 Vallendar
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.70 / Naturschutz, Wasserwirtschaft
Adresse
56068 Koblenz
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.70 / Naturschutz, Wasserwirtschaft
Adresse
56068 Koblenz