Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig sind oder als "Kannkind" vorzeitig angemeldet werden.
Die Einschulungsuntersuchung wird von Arzt/innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung ist die Feststellung des Entwicklungsstandes eines Kindes, um mögliche gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen, die einen gelungenen Schulstart erschweren können.
Bestehen bei einem Kind schulrelevante Auffälligkeiten oder sind bereits gesundheitliche Besonderheiten bekannt, können Empfehlungen zu Fördermaßnahmen ausgesprochen werden.
Berichte zum Gesundheitszustand der Erstklässler
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2017-2018.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2015-2016.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2016-2017 (1).pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2019-2020.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2020-2021.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2018-2019.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2014-2015a.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2013-2014a.pdf