Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermJugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Sozialgesetzbuch VIII ist festgelegt, in welchen Bereichen die Kommune Jugendhilfeangebote machen muss.

Im Einzelnen sind dies hauptsächlich Angebote in den folgenden Feldern:

  • Familien- und Erziehungsberatung
  • Beratung für Kinder und Jugendliche
  • Hilfen zur Erziehung
  • Familienbildung
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe
  • Jugendverbandsarbeit

Ein Teil der beschriebenen Angebote wird von Mitarbeitenden des Jugendamtes direkt umgesetzt, der weitaus größere Teil der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wird in Kooperation mit dem Jugendamt von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Bedarfslagen hinsichtlich der oben genannten Handlungsfelder überprüft und auf dieser Grundlage zukünftige Ziele und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet.
Hierbei spielt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle. Neben der Aufstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sind Aufbau und Fortführung eines Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfeplanung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


Alle Informationen anzeigen