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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.3. / Gesundheit

Hauptsitz des Gesundheitsamtes ist Koblenz. Die Abteilung 5.3 "Gesundheit" unterteilt sich in die Referate 5.3.57 "Verwaltung des Gesundheitsamtes" und  5.3.55 "Medizinische Dienste". Dem Referat "Medizinische Dienste"  sind die Sachgebiete "Allgemeine medizinische Dienstleistungen" mit Sitz in Koblenz, "Infektionsschutz, Umweltmedizin" mit Sitz in Mayen und "Sozialpsychiatrischer Dienst" mit Sitz in Andernach untergeordnet. 

Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist zuständig für die Bürger des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz.

Mainzer Straße 60A
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 914807-0
0261 914807-50

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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