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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewähren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit dem Programm "Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft" (EULLa) fördert das Land Rheinland-Pfalz eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft. Die Landwirte sollen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz übernehmen.

Um den differierenden Zielsetzungen und spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen, werden Agrarumweltmaßnahmen angeboten, die den gesamten Betriebszweig oder das gesamte Unternehmen betreffen. Gleichzeitig werden auch einzelflächenbezogene Maßnahmen auf Acker und Grünland angeboten

Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Folgenden Maßnahmen werden angeboten: 

  1. Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
  2. Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  3. Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter
  4. Anlage von Gewässerrandstreifen
  5. Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
  6. Saum- und Bandstrukturen
  7. Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland
  8. Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
  9. Alternative Pflanzenschutzverfahren
  10. Vertragsnaturschutz Grünland
  11. Vertragsnaturschutz Kennarten
  12. Vertragsnaturschutz Weinberg
  13. Vertragsnaturschutz Acker
  14. Vertragsnaturschutz Streuobst
  15. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren
  16. Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
Spezielle Hinweise für Landkreis Mayen-Koblenz

Die Regelungen nach der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 haben auch Auswirkungen auf die Agrarumweltprogramme und die entsprechenden Förderprämien. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen hat das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz einen Prämienrechner auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Wichtig dabei ist, dass durch die Einführung der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen Bewirtschaftungsauflagen aus dem Bereich der Agrarumweltprogrqamme in die erste Säule übertragen wurden. Das führt dazu, dass die Öko-Regelungen nicht uneingeschränkt mit dem EULLa-Programmteilen kombinierbar sind. Einen genauen Überblick über die Vereinbarkeit von EULLa (Alt- und Neuverfahren) und den Öko-Regelungen erhalten Sie mit den Kombinationstabellen des DLR :

Kurzversion_Kombitabelle_ÖR-EULLa_alt.pdf

Kurzversion_Kombitabelle_ÖR-AUKM.pdf

Bitte beachten Sie auch, dass die vom Land Rheinland-Pfalz oben unter "Leistungsbeschreibung" aufgeführten EULLa-Programmteile so nicht mehr angeboten werden. Eine aktuelle Übersicht der GAP-SP-Programmteile (vormals EULLa) ab 2023 finden Sie hier.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.53 / Landwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-783
0261 1088-640


Montag bis Freitag  8.30 Uhr bis 12 Uhr 

Montag bis Donnerstag 14 bis 15 Uhr 


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