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mixins.searchInfo_searchTermMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kelberger Str. 26
56727 Mayen
02651 8009-0
02651 8009-20

Fachbereich 

Leitung: Anna Döpgen

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