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mixins.searchInfo_searchTermJährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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