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mixins.searchInfo_searchTermFreiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen

Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines nicht-aktiven Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Ihre zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Abteilung 5 – Referat 54 – Medizinprodukte

Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
+49 261 4041-0
+49 261 4041-407

Montag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

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