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Gewerbe anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld

Jeder Beginn eines Gewerbebetriebes bzw. jede selbständige gewerbliche Tätigkeit muss sowohl für erlaubnisfreie als auch für erlaubnispflichtige Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt (hier: Bürger der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld) angemeldet werden.Mitzubringen sind der Personalausweis sowie eventuell notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse, Eintragungen in das Handelsregister und Nachweise (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle bei Vollhandwerk bzw. die Handwerkskarte, Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe bei handwerksähnlichem Gewerbe, Maklererlaubnisse sowie andere Konzessionen).Bei bestimmten Gewerbe (Abbruchunternehmen, Abschlepp- od. Bergungsunternehmen, Auskunfts- u. Detekteien, Ehe- u. Bekannschaftenvermittler, Reisebüros, Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen u. a.) kommt es besonders auf die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden an. Hierbei spricht man von einem Vertrauensgewerbe. Der Gewerbetreibende hat daher ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt dem Gewerbeamt zusätzlich vorlegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice

Marktplatz 4-6
56751 Polch
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02654 9402-0
02654 9402-48
  • Bürgerbüro
  • Einwohnerwesen
  • Gewerbe
  • Personenstandswesen
  • Bestattungswesen
  • Rentenstelle
  • Tourismus / Kultur
  • Vereine

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