Heirat anmelden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Wenn einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Maifeld hat, kann er/sie sich beim Standesamt Maifeld zur Eheschließung anmelden. Welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung benötigen, erfragen Sie bitte persönlich oder telefonisch bei der/dem u.a. Sachbearbeiter/-in.
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
- § 10 - 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 1309 - 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
17.07.2025
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
56751 Polch
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Bemerkung:
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
Ansprechpartner
Adresse
56751 Polch
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Position
Raum
Zuständig für:
- Maifeld (Verbandsgemeinde):
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer beantragen
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Kirchenaustritt
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Leichenpass beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern
Adresse
56751 Polch
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
- Maifeld (Verbandsgemeinde):
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Anmeldung einer Bestattung
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer beantragen
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Kirchenaustritt
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Friedhof Nutzungsrecht erwerben
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
- Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
- Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Leichenpass beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern