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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld

Vorzulegen sind Personalausweise und gegebenenfalls Reisepässe und Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe. Sind Sie innerhalb des Landkreises Mayen-Koblenz umgezogen, legen Sie bitte auch den Fahrzeugschein zur Änderung vor. Die Anmeldung und die Änderung der Personalpapiere sind gebührenfrei. Für die Änderung der Fahrzeugpapiere werden 10,70 EUR erhoben.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice

Marktplatz 4-6
56751 Polch
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02654 9402-0
02654 9402-48
  • Bürgerbüro
  • Einwohnerwesen
  • Gewerbe
  • Personenstandswesen
  • Bestattungswesen
  • Rentenstelle
  • Tourismus / Kultur
  • Vereine

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