Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
56751 Polch
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Bemerkung:
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
Ansprechpartner
Adresse
56751 Polch
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Position
Raum
Zuständig für:
- Maifeld:
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Kirchenaustritt
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Leichenpass beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Namensänderung
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall Bescheinigung über Anzeige beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern
- Überführungserlaubnis erhalten
Adresse
56751 Polch
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
- Maifeld:
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Bestattung Durchführung
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Kirchenaustritt
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Fehlgeburt anzeigen
- Friedhof Nutzungsrecht erwerben
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
- Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
- Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Leichenpass beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Namensänderung
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall Bescheinigung über Anzeige beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern
- Überführungserlaubnis erhalten