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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption aus.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr. 

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