Jugendarbeit/ Jugendbildung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
Das Kreisjugendamt fördert die Kinder- und Jugendarbeit kommunaler und freier Maßnahmenträger. Es berät hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und zur Angebotsgestaltung unter Nutzung der komplementär abrufbaren Fördermittel des Kreisjugendamtes und des Landes Rheinland-Pfalz.
Zuschüsse nach Maßgabe der Richtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der Jugendarbeit können für die nachfolgenden Förderkategorien beantragt werden:
- Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Maßnahmen der außerschulischen Weiterbildung,
- Maßnahmen der sozialen Bildung und Freizeit,
- Maßnahmen der wohnortnahen Ferienbetreuung in den Schulferien,
- Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung,
- Modellhafte Maßnahmen der Jugendarbeit
- Einzelförderung zur Vermeidung sozialer Härten
- Die erstmalige Einrichtung von Jugendräumen und Anschaffung von Geräten für die Jugendarbeit
Kontakt:
Rebecca Stefula
Melina Ehrentraud
Downloads:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Richtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der Jugendarbeit