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Jugendarbeit/ Jugendbildung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch  spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.

Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mayen-Koblenz

Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit

Das Kreisjugendamt fördert die Kinder- und Jugendarbeit kommunaler und freier Maßnahmenträger. Es berät hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und zur Angebotsgestaltung unter Nutzung der komplementär abrufbaren Fördermittel des Kreisjugendamtes und des Landes Rheinland-Pfalz. 

Zuschüsse nach Maßgabe der Richtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der Jugendarbeit können für die nachfolgenden Förderkategorien beantragt werden:

  • Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • Maßnahmen der außerschulischen Weiterbildung,
  • Maßnahmen der sozialen Bildung und Freizeit,
  • Maßnahmen der wohnortnahen Ferienbetreuung in den Schulferien,
  • Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung,
  • Modellhafte Maßnahmen der Jugendarbeit


  • Einzelförderung zur Vermeidung sozialer Härten
  • Die erstmalige Einrichtung von Jugendräumen und Anschaffung von Geräten für die Jugendarbeit





Kontakt:

Rebecca Stefula

Melina Ehrentraud



Downloads: 

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Richtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der Jugendarbeit

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Moltkestraße 19
54292 Trier
+49 651 1447-0
+49 651 1447-253
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