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Zweitwohnungsteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz entscheiden in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

(Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Gesetzlich geregelt ist, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.)

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 4 - Finanzen

Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 2671 608-0
+49 2671 608-140

Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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