Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Abmeldung: gebührenfrei.
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
17.04.2019
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Quelle: BUS Rheinland-PfalzKontakt
Telefon
0221 5061-0