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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für Fahrerlaubnisse aus folgenden nicht EU- oder EWR-Staaten benötigen Sie keine Umschreibung:

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Französisch-Polynesien
  • Gibraltar
  • Guernsey
  • Isle of Man
  • Israel
  • Japan
  • Jersey
  • Kanada
  • Kosovo
  • Moldau
  • Monaco
  • Namibia
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • Republik Nordmazedonien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Südafrika
  • Taiwan
  • Vereinigtes Königreich (UK)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

  • Berufspendlerin oder -pendler
  • Studentin oder Student
  • Schülerin oder Schüler

Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 61-104
02671 61-115
06542 70132
02671 61-111
02671 61-140
06542 701932

Kfz-Zulassungsstelle Cochem:

Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr

Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:

Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr


Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

 

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