Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie benötigen eine amtliche Prüfungsnummer, wenn Sie Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) abfüllen oder vermarkten möchten.
Die Qualitätsprüfung dient der Kontrolle der Kriterien der Produktspezifikation.
Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einen Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer können Sie schriftlich oder online stellen.
- Wenn Sie schriftlich beantragen wollen:
- Als ersten Schritt lassen Sie bei einem zugelassenen Labor eine amtliche Analyse erstellen.
- Den ausgefüllten Antrag geben Sie unterschrieben zusammen mit 3 Probeflaschen bei der zuständigen Prüfungsbehörde ab.
- 2 Probeflaschen erhalten Sie versiegelt zur Aufbewahrung zurück. Eine Flasche bleibt zur Verkostung bei der Prüfstelle.
- Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in Papierform einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
- Wenn Sie online beantragen wollen:
- Über ein entsprechendes Landes-Portal erstellen Sie online einen Antrag für eine Prüfungsnummer. Die, durch ein zugelassenes Labor, erstellten Analysedaten fügen Sie dem Antrag änderungsgeschützt hinzut. Sie erhalten dann zum Herunterladen ein Dokument / Aufkleber zum Kennzeichnen und Zuordnen der Probeflaschen.
- Die gekennzeichneten Probeflaschen geben Sie dann bei der zuständigen Prüfstelle ab.
- Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in elektronischer Form einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
Den Antrag stellen Sie abhängig vom Ursprungsgebiet des Erzeugnisses an einer der fünf Prüfstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt
- Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist sein
- 3 Probeflaschen
- Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für
- füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
- abgefüllten Qualitätswein b.A., Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A.
- Antrag
- vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors
Kostenhöhe: von 19 Euro bis variabel
wegen der gestaffelten Mengengebühr ist die Kostenhöhe nach oben offen
Aufbewahrungsfrist: 2 JahreAufbewahrungsfrist für Rückstellproben: 2 Jahre nach Erlass des Prüfungsbescheides
Geltungsdauer: 0 - 3 MonateDer Untersuchungsbefund soll nicht älter als 3 Monate sein.
Anhörungsfrist: 1 MonatWenn die zuständige Stelle fehlende Angaben bei Ihnen nachfordert, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nachreichen.
Geltungsdauer: 0 - 3 MonateBei Fasswein müssen Sie die Abfüllung innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vornehmen.
Antragsfrist: 0 - 2 WochenBei der Abfüllung von Fasswein müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.
Antragsfrist: 0 - 2 WochenBei der Abfüllung von Teilfüllungen müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.
Die Dauer ist abhängig von den Prüfintervallen der jeweiligen Prüfungsbehörde.
Widerspruch
- Deutsches Weininstitut
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Bemerkung: Informationen, Erläuterungen und Dokumente zum Download zur Qualitätsweinprüfung finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
24.09.2024
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Postanschrift
55508 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Verkehrsanbindung
Haltestelle Bahnhof Bad Kreuznach
Adresse
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Verkehrsanbindung
Haltestelle Bahnhof Bad Kreuznach
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Montag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
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Donnerstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
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