Internationalen Führerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Wo ist der internationale Führerschein zwingend erforderlich und wo nicht?
Wer einen deutschen Führerschein hat , der benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und der Türkei.
In allen anderen europäischen Ländern sowie außerhalb Europas ist der internationale Führerschein erforderlich.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell über Online-Termin.
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
- Gesamtkosten Internationaler Führerschein 21,40 €
(Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an)
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Antrag Internationaler Führerschein
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage bei sofortiger Zahlung der Gebühr benötigt.
15.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kraftfahrzeug herrenlos melden
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Online-Terminvergabe
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell