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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Spezielle Hinweise für Landkreis Cochem-Zell

 Wo ist der internationale Führerschein zwingend erforderlich und wo nicht?

Wer einen deutschen Führerschein hat , der benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und der Türkei.

In allen anderen europäischen Ländern sowie außerhalb Europas ist der internationale Führerschein erforderlich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 115
06542 70132
02671 61-140
06542 701932

Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr

 Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr

Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:

Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

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