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mixins.searchInfo_searchTermZulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:

  • verkaufen wollen
  • finanzieren wollen
  • ummelden müssen

Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.

Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.

Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.

Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.

Spezielle Hinweise für Landkreis Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 115
06542 70132
02671 61-140
06542 701932

Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr

 Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr


Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:

Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

 

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