Sterbefall anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.
Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.
Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.
Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.
Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.
Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.
Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.
Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.
Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
- die Geburtsurkunde,
- einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
- die ärztliche Bescheinigung über den Tod
des Verstorbenen vorlegen.
Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.
Gebühr: gebührenfrei
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Antragsfrist: 3 Tage
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren
§ 28-31 PstG
10.08.2022
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 4.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
55756 Herrstein
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Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner
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Zuständig für:
- Herrstein-Rhaunen:
- Abstammungsurkunde
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Anmeldung einer Seebestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vorname ändern
- Überführungserlaubnis erhalten
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- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vorname ändern
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Zuständig für:
- Herrstein-Rhaunen:
- Abstammungsurkunde
- Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Pacs (Ziviler Solidaritätspakt)
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
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- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Versicherungsvermittler Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorname ändern
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung