Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Bemerkung: Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
14.07.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt
Adresse
55743 Idar-Oberstein
Besucheranschrift
55743 Idar-Oberstein
Bemerkung:
Gebäude: 2
Kontakt
Webseite
Formulare
Veranstaltungsbeschreibung (SVIO)
Stadt Idar-Oberstein - Sicherheit und Ordnung
Adresse
55743 Idar-Oberstein
Besucheranschrift
55743 Idar-Oberstein
Bemerkung:
Gebäude: 02
Kontakt
Webseite
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz