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mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Idar-Oberstein

Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Idar-Oberstein - Steuern

Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
06781 64-2200
06781 64-9509

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