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Baugenehmigung / Bauantrag

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Baumholder

Landkreis Birkenfeld

Zum 01. August 2021 werden Änderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sowie der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) in Kraft treten, deren Ziel unter anderem die Einführung eines digitalen Bauantragsverfahrens ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Nationalparklandkreises Birkenfeld weist jedoch darauf hin, dass auch nach dem  31. Juli 2021 vorerst alle Bauanträge, die in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Nationalparklandkreises Birkenfeld fallen, gemäß § 1 Abs. 9 Satz 2 der ab 01.08.2021 gültigen BauuntPrüfVO, wie bisher in Papierform bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen einzureichen sind, weil dies aus technischen Gründen derzeit noch erforderlich ist. Dies gilt auch für Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Baumholder - Planung und Bauwesen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.

Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06783 81-0
06783 81-40

Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

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