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mixins.searchInfo_searchTermBegleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

Ihre zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
Moltkestraße 19
54292 Trier
+49 651 1447-0
+49 651 1447-253
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