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mixins.searchInfo_searchTermBewilligung für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments (ETD) als Zollanmeldung beantragen

Bewilligung für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments (ETD) als Zollanmeldung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Unionsversandverfahren erleichtert den Warenverkehr und die Zollförmlichkeiten beim Transport von Waren zwischen 2 Mitgliedsstaaten des Zollgebiets der Europäischen Union (EU). Waren im Unionsversandverfahren werden erst am endgültigen Bestimmungsort verzollt, ohne dass Einfuhrabgaben oder Zollförmlichkeiten bei Grenzübertritten während des Transports fällig werden. 

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie die Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung beantragen, um Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen. Um diese Verfahrensvereinfachung nutzen zu können, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen. 

Im Luftverkehr können Sie die Waren nach entsprechend erteilter Bewilligung auch zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation  (EFTA) befördern.

Ihre zuständige Stelle:

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

+49 228 303-26020Bemerkung:
Für Privatpersonen
+49 228 303-26030Bemerkung:
Für Unternehmen
+49 228 303-26040Bemerkung:
Anfragen auf Englisch
+49 228 303-97924

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