Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Spezielle Hinweise für Landkreis Birkenfeld
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Pass
- bei Vorlage eines Passes zusätzlich die Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
- elektr. Versicherungsbestätigung EVB
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbeschenigung / COC
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
- Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)
Die Gebühr beträgt 30,60 €, evtl. Reservierungsgebühr von 2,60 € und Wunschkennzeichengebühr von 10,20 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden - Behörden-Serviceportal