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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Weilerbach - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro

Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06374 922-0
06374 922-149
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00

 

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