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mixins.searchInfo_searchTermWechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern

Marie-Curie-Straße 10
67667 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bruchwiesenstraße 31
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 33
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 27
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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