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Fischereischein Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Weilerbach - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro

Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06374 922-0
06374 922-149
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00

 

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