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mixins.searchInfo_searchTermWassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang - Anzeige

Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang - Anzeige

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. die Lagerung von Heizöl, Benzin, Gülle) stellen aufgrund des Gefährdungspotenzials eine Gefahrenquelle für Gewässer und Boden dar. Daher fordert der Gesetzgeber eine Anzeige entsprechender Tätigkeiten. Wer
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder Rohrfernleitungsanlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetz betreiben oder stilllegen will,
  • wassergefährdende Stoffe ohne Anlagen lagern, abfüllen oder umschlagen will,
hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind auch wesentliche Änderungen des Betriebes.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern

Marie-Curie-Straße 10
67667 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bruchwiesenstraße 31
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 33
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 27
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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