Reisepass Ausstellung vorläufig
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEin vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Gebühr: 26,00 EURVorkasse: neinFür die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Weilerbach - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67685 Weilerbach
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Adresse
67685 Weilerbach
Bemerkung:
EG, Raum 101
Telefon
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Weilerbach:
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Nebenwohnung anmelden
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
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67685 Weilerbach
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EG, Raum 101
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