Hundehaltung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
In der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es keine Kennzeichnungspflicht durch Transponder oder Hundesteuermarken.
Eine Anmeldung ist nach den Satzungen über die Erhebung der Hundesteuer in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Weilerbach frühstens in dem Monat erforderlich, in dem der Hund 3 Monate alt wird.
Bitte beachten Sie hier auch insbesondere die Regelungen der Hundesteuersatzung Ihrer Wohnsitzgemeinde