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mixins.searchInfo_searchTermJagdschein erstmalig beantragen

Jagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -

Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67623 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-450
0631 7105-457

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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