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Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. IV - Bauverwaltung

Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 592-0
06371 592-199

Montag - Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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