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Beihilfe Tierseuchenkasse

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern. Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.

Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern

Marie-Curie-Straße 10
67667 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bruchwiesenstraße 31
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 33
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 27
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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