Hundehaltung Abmeldung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Oben rechts finden Sie unser Online-Formular, dass Sie mit den erforderlichen Nachweisen direkt an die zuständige Stelle senden können.
Weiterhin steht Ihnen auch unser pdf-Antrag (weiter unten unter Formulare) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben und eingescannt per Mail an steuern@landstuhl.de zu.
Sofern Ihr Hund verstorben ist, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (tierärztliche Bescheinigung oder Rechnung) zukommen.