Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Oben rechts finden Sie unser Online-Formular, dass Sie mit den erforderlichen Nachweisen direkt an die zuständige Stelle senden können. 

Weiterhin steht Ihnen auch unser pdf-Antrag (weiter unten unter Formulare) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben und eingescannt per Mail an steuern@landstuhl.de zu. 

Sofern Ihr Hund verstorben ist, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (tierärztliche Bescheinigung oder Rechnung) zukommen.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Abteilung 5

Kaiserstraße 49
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen