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Reisepass für Kinder beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Kinder in der Regel einen mehrere Jahre gültigen Reisepass.

Den Reisepass für Kinder können nur die sorgeberechtigten Personen beantragen.

Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich und gemeinsam mit Ihrem Kind im Bürgeramt am Wohnort des Kindes beantragen.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb des Wohnsitzes Ihres Kindes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder der Reisepass Ihres Kindes im Ausland abhandengekommen ist, können Sie den Reisepass für Ihr Kind bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie für Ihr Kind unter 12 Jahren einen Reisepass ohne die Speicherung von Fingerabdrücken beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihr Reisezielland vorläufige Reisepässe als Dokument zur Einreise anerkennt.

Sogenannte Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Besitzt Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Den Kinderreisepass erkennen nicht mehr alle Staaten an. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Länder den Kinderreisepass anerkennen. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

- ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich

- Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)

- Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten (Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigen muss vorliegen + Kopie Ausweis/Pass)

- ggf. aktuellen Nachweis des Sorgerechts durch Gerichtsbeschluss

Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.



Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

Bahnstraße 80
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

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