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mixins.searchInfo_searchTermSterbefall im Ausland beurkunden

Sterbefall im Ausland beurkunden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Standesamt

Kirchenstraße 41
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

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